Freitag, 18.05.2012
18.06.2009
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Alkohol-Verkaufsverbot

Kontrolle ja, absolutes Verbot nein: Alkoholverkauf an Tankstellen.

Problematisch und gefährlich

"Gefährliche Fehleinschätzung", "juristisch problematisch" und "mittelstands- und wirtschaftspolitisch gefährlich". So bezeichnet der Verband des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg das nächtliche Alkohol-Verkaufsverbot an Tankstellen.
In seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf stellt der Verband zunächst klar, dass ein derartiges Gesetz rund 1.500 Arbeitsplätze gefährdet. Dann geht der Verband auf die vorgeschlagenen Lösungsmöglichkeiten ein und entkräftet diese: Alkoholische Waren können nicht ohne Weiteres von den anderen Shop-Produkten abgetrennt werden. Die Spirituosen sind bereits hinter die Verkaufstheke verbannt worden, andere alkoholische Getränke sind aber in allen Bereichen des Shops zu finden und können nicht abgesondert werden.
Nachtschalter hätten "gravierende Auswirkungen auf das Shop- und Bistrogeschäft" und "erhebliche Konsequenzen für die Wirtschaftlichkeit von Tankstellen". Laut Verband kaufen zwischen 0 und 5.00 Uhr dreiviertel der Käufer, die Alkohol erwerben, auch noch andere Waren. Da gerade Shop und Bistro die eigentlichen Umsatzbringer an Tankstellen sind, würden diese Einnahmen dem Betreiber am Ende des Monats fehlen. Dieses Verhalten zeigt außerdem, dass es bei nächtlichen Käufen eben nicht um die sogenannten jugendlichen "Komasäufer" handelt, die unvermeidbar als Schlagwort in jeder Alkohol-Diskussion fallen.
Ein Alkohol-Verkaufsverbot würde dazu führen, dass die Folgekäufe um mehr als die Hälfte zurückgehen. Viele Tankstellen müssten also schließen. Keine Tankstellen, kein Kraftstoff mehr. Wer nachts tanken muss, hat ein Problem!
Das Innenministerium argumentiert für das Verbot, weil sich 46 Prozent aller Verkehrsunfälle unter Alkoholeinwirkung von 22.00 bis 6.00 ereignen sollen. Das bedeutet aber zum einen, dass der Großteil von 54 Prozent tagsüber passiert. Außerdem kommen nachts die schlechte Sicht, Blendeffekte und andere Schwierigkeiten hinzu, so dass Unfälle nicht allein auf Alkohol zurückgeführt werden können.
Der Vergleich mit dem Alkohol-Verkaufsverbot im Ausland ist nicht haltbar. Zum Beispiel in Frankreich ist die Tankstellenlandschaft nicht mit der deutschen vergleichbar und damit erübrigt sich ein direkter Vergleich.
Die Stellungnahme steht zum Download bereit. (beg)

 

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