Freitag, 18.05.2012
01.02.2012
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Vor Gericht gescheitert
Folgen der Ölkatastrophe im Golf von Mexiko: BP muss die Ölpest fast komplett allein bewältigen und kann kein Ex-Partner dafür ins Boot holen.

Folgen der Ölkatastrophe im Golf von Mexiko: BP muss die Ölpest fast komplett allein bewältigen und kann keine Ex-Partner dafür ins Boot holen.

BP ist Hauptschuldiger und -zahler

Der britische Ölkonzern BP wollte die Kosten der von ihm verursachten Ölpest im Golf von Mexiko auf seine früheren Partner abzuwälzen. Ein US-Gericht entschied am 26. Januar, dass das Schweizer Betreiberunternehmen der havarierten Ölplattform "Deepwater Horizon", Transocean, nur eine Teilschuld trifft.

Laut dem zwischen BP und Transocean geschlossenen Vertrag müsse hauptsächlich BP für die Beseitigung der Verschmutzung und die damit verbundenen wirtschaftlichen Schäden aufkommen. Haftbar sei BP hingegen nicht für Schadenersatzforderungen, Zivilklagen oder Bußgelder gegen Transocean.

Transocean sah sich in seiner Position bestätigt. BP wies darauf hin, dass Transocean nicht ungeschoren davonkommt. "Transocean kann sich nicht seiner Verantwortung für das Unglück entziehen", hieß es in einer Mitteilung von BP am 27. Januar. BP habe inzwischen bereits mehr als 7,8 Milliarden US-Dollar für die Ölpest-Folgen gezahlt. Die Transocean-Aktie schoss im frühen Handel an der Schweizer Börse um mehr als acht Prozent in die Höhe. BP-Papiere gerieten in London hingegen unter Druck.

Die Kosten für die Ölpest werden auf rund 40 Milliarden Dollar geschätzt. BP versucht, diese zumindest zum Teil auf seine Partner abzuwälzen. Dazu gehört auch der Erdöldienstleister Halliburton, den BP seinerzeit angeheuert hatte, um das Bohrloch am Meeresgrund zu zementieren. Die Briten werfen dem US-Unternehmen vor, der damals verwendete Zementmix sei fehlerhaft gewesen. (dpa/kak)

 

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